
AUSBILDUNG ZUR PFLEGEFACHASSISTENZ
Über die Aufnahme in eine Pflegefachassistenz-Ausbildung entscheidet die Aufnahmekommission.
Die Aufnahmewerber/innen haben:
- die erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit und
- die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprachen nachzuweisen.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsbogen mit tabellarischem Lebenslauf (Download unter: Downloads-Diverses)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Jahreszeugnis der 8. und 10. Schulstufe oder
- Jahreszeugnis der 1. Klasse Berufsschule und Zeugnis der Polytechnischen Schule
- eventuell Heiratsurkunde
- 1 Lichtbild
- Kopie der E-Card (Vorder- und Rückseite).
Zeugnisse, Urkunden und sonstige Nachweise sind entweder im Original samt Kopie (Vergleich erfolgt dann vor Ort durch die jeweilige Schule für Gesundheits- und Krankenpflege) oder als beglaubigte Kopie (Notar, Gemeinde, Bezirksgericht, Zeugnis ausstellende Schule) vorzulegen.
