AUSBILDUNG ZUR PFLEGEFACHASSISTENZ

Die Kompetenzen der Pflegefachassistenz (PFA) sind umfangreich und die Tätigkeitsbereiche sehr interessant und vielschichtig. Gesetzliche Grundlage ist das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG).

1. AUSBILDUNGSJAHR

THEORETISCHE AUSBILDUNG
AUSBILDUNGSINHALTSTUNDEN
Grundsätze der professionellen Pflege I70
Pflegeprozess I (einschließlich EDV)60
Beziehungsgestaltung und Kommunikation100
Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik (Teil 1)150
Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik (Teil 1)100
Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik (Teil 2)150
Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik (Teil 2)100
Kooperation, Koordination und Organisation I30
Entwicklung und Sicherung von Qualität I20
Lernbereich Training und Transfer I20
zusätzliche Stunden für die theoretische oder praktische Ausbildung270
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
PRAKTIKUMFACHBEREICHSTUNDEN
AkutpflegeOperative und konservative medizinische Fachbereiche160
LangezeitpflegePflegeheim, mobile Pflege, geriatrische Tageszentren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen160
WahlpraktikumMobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen185
Theorie-Praxistransfer einschließlich PraxisreflexionLernbereich Training und Transfer (z.B. Fertigkeitentraining, Simulationsverfahren)25
SUMME 1600

2. AUSBILDUNGSJAHR

THEORETISCHE AUSBILDUNG
AUSBILDUNGSINHALTSTUNDEN
Grundsätze der professionellen Pflege II80
Pflegeprozess II100
Zielgruppen- und settingorientierte Beziehungsgestaltung und Kommunikation160
Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik (Teil 1)120
Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik (Teil 1)90
Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik (Teil 2)120
Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik (Teil 2)100
Kooperation, Koordination und Organisation II40
Entwicklung und Sicherung von Qualität II40
Lernbereich Training und Transfer II120
Modul schriftliche Arbeit im Fachbereich100
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
PRAKTIKUMFACHBEREICHSTUNDEN
AkutpflegeOperative und konservative medizinische Fachbereiche160
Zielgruppenspezifisches PraktikumMobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen160
WahlpraktikumMobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen160
Theorie-Praxistransfer einschließlich PraxisreflexionLernbereich Training und Transfer (z.B. Fertigkeitentraining, Simulationsverfahren)50
SUMME 1600

KOMPETENZ UND TÄTIGKEITSBEREICH DER PFLEGEFACHASSISTENZ

Im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung soll die künftige Pflegefachassistentin/der künftige Pflegefachassistent auf ihren/seinen Tätigkeitsbereich vorbereitet werden. Die Aufgaben umfassen u.a. folgende Aufgabengebiete:

  • Die eigenverantwortliche Durchführung der Ihnen vom gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ärzten übertragenen Aufgaben (z.B. die Durchführung von Pflegemaßnahmen, die Beobachtung des Gesundheitszustandes, die Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln, Durchführung einfacher Wundversorgung, Erhebung und Überwachung medizinischer Basisdaten etc.).

  • Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie (z. B. Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden, Durchführung standardisierter diagnostischer Programme wie Elektrokardiogramm, Anlegen von elektrische betriebenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung etc.)

  • Das Handeln in Notfällen (z. B. Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen, Herzdruckmassage und Beatmung mit einfachen Beatmungshilfen)

  • Die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe.